Bauanzeige
Bauvorhaben, welche die Kriterien gemäß § 25 Oö. BauO 1994 erfüllen, sind anzeigepflichtig.
Beispiele:
- Gartenhütte / Nebengebäude bis 35 m²
- Sitzplatzüberdachung / Terrassenüberdachung bis 50 m²
- Carport bis 50 m²
- Verglasung von Balkonen und Loggien sowie die Herstellung von Wintergärten (unbeheizt)
- Schwimm- oder Löschteichen sowie Schwimm- und sonstige Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,50 Meter oder mit einer Wasseroberfläche von mehr als 50 m²
Mindestanforderungen an Unterlagen:
- Ansuchen für „sonstige Bauvorhaben“
- Skizzenplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab
Vor der Planung wäre es empfehlenswert, einen Termin in der Bauabteilung zu vereinbaren, um vorab die rechtlichen Grundlagen klären zu können.
Baubewilligung
Bauvorhaben, welche die Kriterien gemäß § 24 Oö. BauO 1994 erfüllen, sind baubewilligungspflichtig.
Beispiele:
- Neubau eines Objektes
- Umbau / Zubau eines bestehenden Objektes
- Gartenhütte / Nebengebäude über 35 m²
- Sitzplatzüberdachung / Terrassenüberdachung über 50 m²
- Carport über 50 m²
Mindestanforderungen an Unterlagen:
- Ansuchen um Baubewilligung gemäß § 28 Oö. BauO 1994 (Rubrik Formulare)
- Grundbuchsauszug (wenn vorhanden)
- Einreichplan in 2-facher Ausfertigung
- Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung
- Energieausweis, wenn erforderlich
Vor der Planung wäre es empfehlenswert, einen Termin in der Bauabteilung zu vereinbaren, um vorab die rechtlichen Grundlagen klären zu können.