Beschädigung von Wahlplakaten

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Aus gegebenem Anlass möchte die Marktgemeinde Asten dazu aufrufen, die Beschädigung von Wahlplakaten zu unterlassen.

Bestehender Unmut gegenüber einer Partei kann am Wahltag am Stimmzettel durch Anderswählen kundgetan werden.

 

In Hinblick auf ein ordentliches Miteinander und Gemeinwohl wird um Berücksichtigung gebeten.

04.09.2024 08:00