EIN HUND KOMMT INS HAUS

Sie haben sich zur Haltung eines Hundes entschieden. Gewiss ist das neue Haustier eine große Bereicherung, es gibt aber auch einigen Pflichten, die Sie als Hundehalter/in übernommen haben.

Worauf muss man allgemein achten? 

Voraussetzung für die Haltung eines Hundes ist die Vollendung des 16. Lebensjahres und die nötige Sachkunde sowie die körperliche und geistige Eignung. 

Was muss ich zuerst machen?

Jeder Hund, der älter als zwölf Wochen ist, ist binnen drei Tagen bei der Marktgemeinde Asten mittels Formular anzumelden.

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  1. Versicherungsnachweis
  2. Sachkundenachweis
  3. Chip-Nummer des Hundes
  4. Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank oder Animal-Data

Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist mit einer Mindestdeckungssumme von €725.000 vorzulegen. Jede Änderung oder Wechsel bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist selbstständig von den Hundehalter/innen an die Hauptwohnsitzgemeinde zu melden.

Sollten Sie bei der Anmeldung noch keinen Sachkundenachweis besitzen, so werden Sie gebeten innerhalb kürzester Zeit diesen bei der Marktgemeinde Asten vorzulegen.

Sachkundekurse werden bei folgenden Veranstaltern angeboten:

Sachkundenachweis-Termine 2024Hundetraining Leitner
MM-Hundetraining
SVÖ Steyr-Gleink
Girard


Hundemarke:

Die amtliche Hundemarke wird bei der Anmeldung ausgegeben. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass diese an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Die Hundemarke gilt ein ganzes Hundeleben lang. Eine Erneuerung der Marke ist nur bei Verlust oder Unlesbarkeit der Prägung notwendig.

Hundeabgabe:

Bei der Anmeldung des Hundes ist auch die Jahresabgabe zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaft nicht das ganze Jahr über besteht. In der Folge ist die Hundeabgabe jährlich bis zum 31. März zu entrichten. Eine Vorschreibung ergeht zeitgerecht an alle Hundehalter/innen.

Registrierung in der Heimtierdatenbank:

Zusätzlich zu der Hundeanmeldung bei der Wohnsitzgemeinde sind alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen/chippen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. Seit 2010 gibt es eine österreichweite Datenbank, in der alle Hunde gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes registriert werden müssen. 

Abmeldung:

Der Hundehalter oder die Hundehalterin hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes oder unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters/Hundehalterin innerhalb einer Woche der Wohnsitzgemeinde mittels Formular zu melden. Im Falle eines Umzuges muss der Hund am bisherigen Wohnort abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Falls Sie Ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde nicht abmelden, besteht die Abgabenpflicht am bisherigen Wohnort weiter.


Weitere Informationen zur Hundehaltung entnehmen Sie in der Broschüre des Landes Oberösterreich Hunderatgeber.