Finanzabteilung

Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind primär die Abwicklung der gesamten Finanzgebarung, das bedeutet einnahmenseitig die finanzielle Umsetzung der von den Organen beschlossenen Gebühreneinhebungen und ausgabenseitig die Planung und Erledigung der vergebenen Aufträge, gewährten Zuschüsse und sonstigen Leistungen. Schwerpunktmäßig sind die Erstellung der Voranschläge, Nachtragsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse zu erwähnen, wobei während des Finanzjahres eine laufende Beobachtung der Haushaltsentwicklungen von großer Bedeutung ist. Die Erstellung von Finanzierungsplänen sowie die Vermögens- bzw. Schuldengebarung sind ebenfalls Kernaufgabengebiete der Finanzverwaltung wie die permanente Überwachung sämtlicher Zahlungsein- und -ausgänge einschließlich Mahnwesen.

Leiter der Finanzabteilung

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