Für Betrieb, Sicherheit, Personal, Belegung und Vollzug ist der Bund zuständig. Die Verantwortung liegt daher beim Bundesministerium für Justiz und den zuständigen Vollzugsbehörden.
Die Gemeinde Asten ist nicht Betreiberin der Einrichtung. Trotzdem nimmt sie ihre Verantwortung gegenüber der Bevölkerung ernst. Diese Verantwortung besteht darin, Risiken klar anzusprechen, Informationen einzufordern, die zuständigen Stellen in die Pflicht zu nehmen und darauf zu bestehen, dass Sicherheit, Lebensqualität und Transparenz gewährleistet werden.