Friedhofsgebühren

Die Marktgemeinde Asten und die Pfarre Asten finden gemeinsame Lösung bei Friedhofsabrechnung

Die im vergangenen Jahr aufgetretenen Unklarheiten rund um die Friedhofsabrechnung in Asten konnten nun in konstruktiven Gesprächen zwischen der Marktgemeinde Asten und der Pfarre Asten geklärt werden. Nach intensiver Prüfung und in enger Abstimmung wurde eine transparente und für die Grabnutzer nachvollziehbare Lösung erarbeitet.

Ausgangspunkt waren Anpassungen bei den Bewirtschaftungskosten im Zuge einer Gebarungsprüfung der Marktgemeinde Asten durch das Land Oberösterreich im Jahr 2025. Die daraus resultierenden Vorschreibungen der Bewirtschaftungskosten führten bei einigen Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen hinsichtlich der Zusammensetzung der Kosten.

Gemeinde und Pfarre haben diese Rückmeldungen sehr ernst genommen und gemeinsam eine umfassende Evaluierung der Gebührenstruktur vorgenommen. Ziel war es, mehr Transparenz zu schaffen und die Abrechnung künftig klarer zu gestalten.

Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die Grabnachlösegebühren weiterhin – wie bisher – von der Pfarre vorgeschrieben werden. Die Bewirtschaftungskosten des Friedhofs, wie etwa Betriebs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten, werden künftig jährlich durch die Marktgemeinde Asten auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet.

Für bereits im Jahr 2025 an die Pfarre bezahlte Bewirtschaftungskosten, ist eine Rückerstattung vorgesehen. Die Rückerstattung erfolgt seitens der Marktgemeinde Asten. 

Alle Grabnutzerinnen und Grabnutzer werden in den kommenden Wochen persönlich schriftlich über die Änderungen sowie über die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen informiert.

Sowohl die Marktgemeinde Asten als auch die Pfarre betonen die gute und lösungsorientierte Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit. „Unser gemeinsames Ziel war es, Klarheit zu schaffen und eine faire sowie nachvollziehbare Regelung für die Bürgerinnen und Bürger zu finden“, heißt es aus Gemeinde und Pfarre.


17.03.2026 11:34