Angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Bankomatkarten, Rücksäcke bis hin zum Fahrrad – verloren wird so einiges und glücklicherweise gibt es viele ehrliche Finder.
Sollten Sie etwas verloren haben oder etwas gefunden haben, können Sie sich an das Bürgerservice der Marktgemeinde Asten zu den Öffnungszeiten wenden.
Das Fundamt der Marktgemeinde Asten ist für die Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundgegenständen, sowie für die Auskünfte in Fund- und Verlustangelegenheiten zuständig.
Weiters stellt das Fundamt Verlustbestätigungen (kostenpflichtig) aus, mit Ausnahme
- von Schieß und Sprengmittel, diese müssen bei der Polizei gemeldet werden.
- Bei Verlust von Führerschein oder Kennzeichentafeln muss eine Anzeige bei der Polizei oder der Führerscheinbehörde erfolgen.
- Der Verlust von Zulassungsbescheinigungen ist bitte bei der Zulassungsstelle zu melden. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.
Bitte vergessen Sie nicht einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen um sich vor der Fundbehörde ausweisen zu können.
Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt und damit zum Eigentümer des Gegenstandes.