Handwerkerbonus zur Förderung von Handwerksleistungen

Der Handwerkerbonus soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und Investitionen im Wohn- und Lebensbereich fördern. 
Es handelt sich um eine Bundesförderung und nicht um eine Förderung von der Marktgemeinde Asten.


Förderungsdetails:
Gefördert werden Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich wie Ausmalen, Kücheneinbau und Fliesenlegen. 
Pro Fördernehmer kann nur ein Antrag eingebracht werden.

Förderzeitraum: 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Antragsfrist: 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026

Förderobergrenzen: 1.500 Euro pro Wohneinheit oder Fördernehmer

Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden.
Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und aufbewahrt werden. Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.

Antragstellung:

Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. 
Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Quelle: B.M.I Arbeit und Wirtschaft

25.02.2025 08:55