Handwerkerbonus

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Handwerkerbonus zur Förderung von Handwerksleistungen

Der Handwerkerbonus soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und Investitionen im Wohn- und Lebensbereich fördern. Es handelt sich um eine Bundesförderung und nicht um eine Förderung von der Marktgemeinde Asten.


Förderungsdetails:
Gefördert werden Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich wie Ausmalen, Kücheneinbau und Fliesenlegen.

Förderzeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025.

Förderobergrenzen: 2024 bis 2.000 Euro, 2025 bis 1.500 Euro pro Wohneinheit.

 

Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden.
Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und aufbewahrt werden. Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.

Antragstellung:

Start: 15. Juli 2024, rückwirkend ab 1. März 2024. Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

31.07.2024 10:27