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Handwerkerbonus zur Förderung von Handwerksleistungen
Der Handwerkerbonus soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und Investitionen im Wohn- und Lebensbereich fördern. Es handelt sich um eine Bundesförderung und nicht um eine Förderung von der Marktgemeinde Asten.
Förderungsdetails: Gefördert werden Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich wie Ausmalen, Kücheneinbau und Fliesenlegen.
Förderzeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025.
Förderobergrenzen: 2024 bis 2.000 Euro, 2025 bis 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden. Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und aufbewahrt werden. Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.
Antragstellung:
31.07.2024 10:27