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Für die sicherheitstechnische G10/G K71-Überprüfung Ihrer Gas-Innenanlagen müssen folgende Überprüfungsintervalle eingehalten werden:
Die Verfügungsberechtigten (meist Hauseigentümer oder Wohnungsmieter) sind dem Gesetzgeber gegenüber für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Werden die gesetzlichen Verordnungen nicht eingehalten, übernimmt die Versicherung keine daraus entstehenden Schäden. Damit drohen rechtliche Konsequenzen aufgrund nicht behobener Mängel.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Linz AG Erdgas -Überprüfung oder Überprüfung_Gasanlagen_G10-G_K71.
Das genaue Überprüfungsintervall für Ihre Gasanlage wird durch die Nennwärmeleistung Ihres Geräts bestimmt. Für die wiederkehrende Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. LuftREnTG müssen folgende Intervalle eingehalten werden:
Die Verfügungsberechtigten (meist Hauseigentümer oder Wohnungsmieter) sind dem Gesetzgeber gegenüber für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Verordnungen übernimmt die Versicherung keine daraus entstehenden Schäden. Es drohen rechtliche Konsequenzen aufgrund nicht behobener Mängel.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Linz AG Erdgas -Überprüfung oder Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. LuftREnTG.
21.02.2023 09:13