LINZ AG Erdgas - Überprüfungen

G10/G K71-Überprüfung von Gasanlage

Für die sicherheitstechnische G10/G K71-Überprüfung Ihrer Gas-Innenanlagen müssen folgende Überprüfungsintervalle eingehalten werden:

  • Die G10/G K71-Überprüfung muss alle 12 Jahre durchgeführt werden.
  • Bei Flüssiggasanlagen ist die Überprüfung alle 6 Jahre vorzunehmen.

Die Verfügungsberechtigten (meist Hauseigentümer oder Wohnungsmieter) sind dem Gesetzgeber gegenüber für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Werden die gesetzlichen Verordnungen nicht eingehalten, übernimmt die Versicherung keine daraus entstehenden Schäden. Damit drohen rechtliche Konsequenzen aufgrund nicht behobener Mängel.


Nähere Informationen erhalten Sie unter Linz AG Erdgas -Überprüfung oder Überprüfung_Gasanlagen_G10-G_K71.


Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. LuftREnTG

Das genaue Überprüfungsintervall für Ihre Gasanlage wird durch die Nennwärmeleistung Ihres Geräts bestimmt. Für die wiederkehrende Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. LuftREnTG müssen folgende Intervalle eingehalten werden:

  • Anlagen bis 15 kW Nennwärmeleistung alle drei Jahre
  • Anlagen über 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung alle zwei Jahre
  • Anlagen über 50 kW Nennwärmeleistung jährlich
  • Warmwasserbereiter mit einer Nennwärmeleistung von 26 kW oder mehr sind jährlich zu überprüfen.

Die Verfügungsberechtigten (meist Hauseigentümer oder Wohnungsmieter) sind dem Gesetzgeber gegenüber für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Verordnungen übernimmt die Versicherung keine daraus entstehenden Schäden. Es drohen rechtliche Konsequenzen aufgrund nicht behobener Mängel.


Nähere Informationen erhalten Sie unter Linz AG Erdgas -Überprüfung oder Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. LuftREnTG.

21.02.2023 09:13