Meldeangelegenheiten

Anmeldung/Ummeldung

Wer in einer Wohnung oder einem Haus in Asten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Dies muss innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftnahme geschehen.

Für die Anmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Vollständig ausgefüllter Meldezettel (ggf. mit Unterschrift des Unterkunftgebers) 
  • Geburtsurkunde bei österreichischen StaatsbürgerInnen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass bei österreichischen StaatsbürgerInnen
  • Reisedokument oder die aktuelle Karte aus dem Asylverfahren bei ausländischen StaatsbürgerInnen

Meldebestätigungen

Ihre Meldebestätigung erhalten Sie unter Vorlage eines Lichtbildausweises zu unseren Öffnungszeiten in der Bürgerservicestelle oder online mit ID Austria unter https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/zmr/checked/Meldebestaetigung.

Wir möchten Sie davor warnen über vermeintlich offizielle Internetseiten eine Meldebestätigung anzufordern (z.B. meldebestätigung.at). Diese Seiten verrechnen oft hohe Gebühren und Sie erhalten nicht das gewünschte Dokument.


Abmeldung eines Wohnsitzes

Wer seine Unterkunft in Asten aufgibt, ist verpflichtet sich sowie gegebenenfalls alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei einer Meldebehörde abzumelden. Diese Abmeldung muss innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft geschehen und kann in Asten, sowie auch bei jeder anderen Meldebehörde in Österreich vorgenommen werden. 

Personen die ins Ausland verziehen bzw. ihren Aufenthalt in Asten beenden müssen sich verpflichtend bei der Meldebehörde abmelden – hierzu ist eine Unterschrift des Meldepflichtigen auf dem Meldezettel notwendig. Die Abmeldung kann auch durch Boten erledigt werden.

Personen die innerhalb Österreichs einen neuen Hauptwohnsitz begründen, werden von der neuen Wohnsitzgemeinde automatisch in Asten abgemeldet.

Wer seine Unterkunft in Asten aufgibt, ist verpflichtet sich sowie gegebenenfalls alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei einer Meldebehörde abzumelden. Diese Abmeldung muss innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft geschehen und kann in Asten, sowie auch bei jeder anderen Meldebehörde in Österreich vorgenommen werden. 

Personen die ins Ausland verziehen bzw. ihren Aufenthalt in Asten beenden, müssen sich verpflichtend bei der Meldebehörde abmelden – hierzu ist eine Unterschrift des Meldepflichtigen auf dem Meldezettel notwendig. Die Abmeldung kann auch durch Boten erledigt werden.

Personen die innerhalb Österreichs einen neuen Hauptwohnsitz begründen, werden von der neuen Wohnsitzgemeinde automatisch in Asten abgemeldet.

Zuständig