Personen, die in Asten in einer Gästeunterkunft nächtigen und keinen Hauptwohnsitz in Asten haben, unterliegen der Tourismusabgabe in Form der Ortstaxe.
Die Ortstaxe beträgt EUR 2,40 je Nächtigung.
Von der Ortstaxe sind befreit:
- Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;
- Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemeinbildenden höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen;
- Personen, die als Teilnehmer an Veranstaltungen der öffentlichen Jugendbetreuung oder von Kinder- und Jugendverbänden sowie Jugendzentren im Gebiet der Gemeinde in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen;
- Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenker*in oder Reiseleiter*in eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen;
- Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
Die UnterkunftgeberInnen sind verpflichtet, die Abgabe von den abgabepflichtigen Personen einzuheben und die für jeden Kalendermonat eingehobenen Abgaben bis zum Monatsletzten des darauffolgenden Monats (Fälligkeitstag) an die Abgabenbehörde zu entrichten.
Die UnterkunftgeberInnen haben für jeden Kalendermonat bis 05. des Folgemonats eine Abgabenerklärung einzureichen.