Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2026 die Abhaltung einer Bürgerfragestunde gemäß § 53 Abs. 5 Oö. Gemeindeordnung beschlossen.
Durch die Bürgerfragestunden soll ein direkter Austausch zwischen BürgerInnen und Gemeindepolitik ermöglicht werden. Vor jeder Gemeinderatssitzung wird, sofern schriftliche Fragen vorliegen, eine Bürgerfragestunde abgehalten.
Der genaue Beginn der Bürgerfragestunde wird jeweils mit der Kundmachung der Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.
Um einen geordneten Ablauf der Bürgerfragestunde zu ermöglichen, hat der Gemeinrat folgende Richtlinien erlassen.
Zum Einbringen der Bürgerfragen verwenden Sie bitte folgendes Formular.