Sie können in der Bürgerservicestelle zu den Öffnungszeiten einen Reisepass bzw. einen Personalausweis beantragen.
Zur Beantragung Ihres Reisepasses/Personalausweises nehmen Sie bitte Folgendes mit:
- derzeitiger Reisepass/Personalausweis
- falls der alte Reisepass/Personalausweis länger als 5 Jahre abgelaufen ist oder (noch) kein Reisepass/Personalausweis vorhanden ist:
- Geburtsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- ev. Heiratsurkunde
- und einen amtlichen Lichtbildausweis
- ein neues Passfoto (max. ein halbes Jahr alt MIT Datum)
- Bei minderjährigen Kindern wird zusätzlich die Vertretungsbefugnis (Obsorgeregelung, alleiniges Sorgerecht, Scheidungsbeschluss mit Obsorgeregelung ect.) und Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten benötigt
Reisepass | Gebühr | Gültigkeit |
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Reisepass ab 12 Jahren | 75,90 € | 10 Jahre |
Reisepass für Kinder von 2 bis 12 Jahren | 30,00 € | 5 Jahre |
Personalausweis | Gebühr | Gültigkeit |
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ab 16 Jahren | 61,50 € | 10 Jahre |
Personalausweis für Kinder von 2 bis zum 16. Geburtstag | 26,30 € | 5 Jahre bzw. ab dem 12 Lebensjahr 10 Jahre |
Reisepass und Personalausweis ist bei Erstausstellung bis und am 2. Geburtstag – gebührenfrei (2 Jahre bzw. 5 Jahre Gültigkeit bei Beantragung direkt am 2. Geburtstag).
Für die Beantragung eines Reisepass/Personalausweis muss der/die AntragsstellerIn persönlich am Rathaus erscheinen (auch Babies, Kleinkinder, Kinder, Menschen mit Behinderung).
Zu Bedenken ist auch, dass Ihr altes Reisedokument - falls vorhanden - bei der Antragsstellung entwertet wird.
Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen Ihren neuen Reisepass/Personalausweis rechtzeitig zu beantragen – die Dauer von der Antragsstellung bis zum Erhalt des neuen Dokumentes kann bis zu 6 Wochen betragen.