Feuerpolizeiliche Überprüfungen

Feuerpolizeiliche Überprüfung – Feuerbeschau

Intervallmäßig werden seitens der Marktgemeinde Asten feuerpolizeiliche Überprüfungen gemäß dem Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz durchgeführt. Zu diesen Überprüfungen werden Sachverständige der Brandverhütungsstelle Oberösterreich hinzugezogen.

 

Ablauf der feuerpolizeilichen Überprüfung:

Die Eigentümer betroffener Liegenschaften werden zeitgerecht über den jeweiligen Termin verständigt und informiert, worauf zu achten ist. Besichtigt werden sämtliche Gebäude einer Liegenschaft sowie alle Räume, in Anwesenheit des/der Eigentümers/in. Sollten Sie verhindert sein, können Sie gerne eine Vertretung nennen und dieser Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Bei Wohnungen ist es zweckmäßig, wenn auch die Mieter anwesend sind (von den Eigentümern zu verständigen!), da sämtliche Wohnungen begangen werden.

Sollte der Termin bei Ihnen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde.

Wurden bei der feuerpolizeilichen Überprüfung Mängel festgestellt, haben Sie die Möglichkeit, die Behebung dieser Mängel schriftlich, per Mail oder per Fax unter Vorlage von Nachweisen (Fotos, Rechnungen, Befunde) zu melden. Ist es Ihnen nicht möglich, die Behebung der Mängel fristgerecht durchzuführen, ist dies am Gemeindeamt bekannt zu geben.

 

Die Durchführung von feuerpolizeilichen Überprüfungen ist Pflicht einer jeden Gemeinde und soll im Wesentlichen dazu dienen, durch regelmäßige Kontrollen Brandkatastrophen zu verhindern und die Menschen vor Leid und Schaden zu bewahren. Die feuerpolizeiliche Überprüfung erfolgt grundsätzlich kostenlos. Sollte der Termin seitens der Eigentümer nicht eingehalten werden oder nicht alle Bereiche zugänglich sein, werden die entstanden Kosten den Eigentümern weiterverrechnet. Ebenso ist eine sogenannte Nachbeschau kostenpflichtig, sollten die festgestellten Mängel nicht seitens der Eigentümer nachweislich als behoben gemeldet werden.

 

Merkblätter:

Feuerbeschau – Kleinhausbau

Feuerbeschau – Landwirtschaften

Feuerbeschau – Mehrparteienhäuser

Zuständig