Feuerpolizeiliche
Überprüfung – Feuerbeschau
Intervallmäßig werden seitens
der Marktgemeinde Asten feuerpolizeiliche Überprüfungen gemäß dem Oö. Feuer-
und Gefahrenpolizeigesetz durchgeführt. Zu diesen Überprüfungen werden
Sachverständige der Brandverhütungsstelle Oberösterreich hinzugezogen.
Ablauf der
feuerpolizeilichen Überprüfung:
Die Eigentümer betroffener
Liegenschaften werden zeitgerecht über den jeweiligen Termin verständigt und
informiert, worauf zu achten ist. Besichtigt werden sämtliche Gebäude einer
Liegenschaft sowie alle Räume, in Anwesenheit des/der Eigentümers/in. Sollten
Sie verhindert sein, können Sie gerne eine Vertretung nennen und dieser Person
eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Bei Wohnungen ist es zweckmäßig, wenn
auch die Mieter anwesend sind (von den Eigentümern zu verständigen!), da
sämtliche Wohnungen begangen werden.
Sollte der Termin bei Ihnen
nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde.
Wurden
bei der feuerpolizeilichen Überprüfung Mängel festgestellt, haben Sie die
Möglichkeit, die Behebung dieser Mängel schriftlich, per Mail oder per Fax unter
Vorlage von Nachweisen (Fotos, Rechnungen, Befunde) zu melden. Ist es Ihnen
nicht möglich, die Behebung der Mängel fristgerecht durchzuführen, ist dies am
Gemeindeamt bekannt zu geben.
Die
Durchführung von feuerpolizeilichen Überprüfungen ist Pflicht einer jeden
Gemeinde und soll im Wesentlichen dazu dienen, durch regelmäßige Kontrollen
Brandkatastrophen zu verhindern und die Menschen vor Leid und Schaden zu
bewahren. Die feuerpolizeiliche Überprüfung erfolgt grundsätzlich kostenlos.
Sollte der Termin seitens der Eigentümer nicht eingehalten werden oder nicht
alle Bereiche zugänglich sein, werden die entstanden Kosten den Eigentümern weiterverrechnet. Ebenso ist eine sogenannte Nachbeschau kostenpflichtig,
sollten die festgestellten Mängel nicht seitens der Eigentümer nachweislich als
behoben gemeldet werden.
Merkblätter:
Feuerbeschau – Kleinhausbau
Feuerbeschau – Landwirtschaften
Feuerbeschau – Mehrparteienhäuser