Sehr geehrte Astenerinnen und Astener,
auf der geplanten Kiesabbaufläche sind Aktivitäten erkennbar. Die Firma Schneeberger hat ja ein entsprechendes Genehmigungs- ansuchen gestellt und auch vor dem Landesverwaltungsgericht eine positive Entscheidung erwirkt.
Die Marktgemeinde Asten schöpft hier sämtliche Rechtsmittel aus. Höchstgerichtlich ist noch keine Entscheidung ergangen.
Für den Betreiber bedeutet dies – da es keine aufschiebende Wirkung gibt – das er mit den Tätigkeiten auf eigenes Risiko beginnen kann. Ist die endgültige Entscheidung zum Nachteil des Betreibers, so muss dieser den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
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Aktivitäten auf der geplanten Kiesabbaufläche Enns (Firma Schneeberger)
15:11 | 14.01.2021 |