Service
Baubewilligung
Bauvorhaben, welche die Kriterien gemäß § 24 Oö. BauO 1994 erfüllen, sind baubewilligungspflichtig.
Beispiele:
Neubau eines Objektes
Umbau / Zubau eines bestehenden Objektes
Gartenhütte / Nebengebäude über 15 m²
Sitzplatzüberdachung / Terrassenüberdachung über 35 m²
Carport über 35 m²
Mindestanforderungen an Unterlagen:
- Ansuchen um Baubewilligung gemäß § 28 Oö. BauO 1994 (Rubrik Formulare)
- Grundbuchsauszug
- Einreichplan in 2-facher Ausfertigung
- Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung
- Energieausweis, wenn erforderlich
Seitens der Baubehörde wird empfohlen, vor Planung einen Termin zu vereinbaren, um die rechtlichen
Grundlagen vorab zu klären.