Service
Kinderbetreuungsbonus
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:
• Kein Besuch eines Kindergartens oder einer Krabbelstube
• Kinder ab dem 37. Lebensmonat bis zum erstmaligen Eintritt in den Kindergarten, max. bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres
• Gemeinsamer Haushalt von Eltern/teil und Kind/ern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich
Keine Unterlagen erforderlich!
Zuständig: Michaela Achleitner (Soziales, Wohnungswesen und Gesunde Gemeinde)