Service
Wohnbeihilfe
Erforderliche Unterlagen:
• Lückenlose(r) Nachweis(e) über das Haushaltseinkommen des letzten Kalenderjahres. Ist aus dem letzten Kalenderjahr kein Einkommen vorhanden oder kein anrechenbares Einkommen bezogen worden ist ein aktueller Monatslohnzettel vorzulegen.
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Bei Personen, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Staates oder Unionsbürger sind:
-• Kopie des Reisepasses
-• Meldebestätigung – 5 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich
-• Aufenthaltstitel aller im Haushalt lebenden Personen
• Lehrlinge bzw. Studierende sowie Präsenz- und Zivildienern: Bestätigung
• Geschiedene Personen: Scheidungsurkunde, Vergleichsausfertigung
• Alleinerziehende: Beschluss des Bezirksgerichts über Alimentationszahlungen
• Behinderung: Nachweis
• Schüler: Schulbesuchsbestätigung
• Pensionisten: Pensionsverständigung des Vorjahres
Anträge für die Wohnbeihilfe sowie die Bestätigung der Haushaltsgemeinschaft erhalten Sie in der Bürgerservicestelle.
Link zum Antrag:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Formulare%20Bauen%20und%20Wohnen/SGD_Wo_E_2_Wohnbeihilfe.pdf
Zuständig. Michaela Achleitner (Soziales, Wohnungswesen und Gesunde Gemeinde)