Service
Mindestpensionsgutscheine
Für Mindestpensionsbezieher gibt es jährlich die Möglichkeit unter Vorlage des Einkommensnachweises Gutscheine in Höhe von € 80,-- abzuholen.
Mitzubringen:
Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen
Zuständig: Michaela Achleitner (Soziales, Wohnungswesen und Gesunde Gemeinde)