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Baubewilligung
Bauvorhaben, welche die Kriterien gemäß § 24 Oö. BauO 1994 erfüllen, sind baubewilligungspflichtig.
Beispiele:
• Neubau eines Objektes
• Umbau / Zubau eines bestehenden Objektes
• Gartenhütte / Nebengebäude über 35 m²
• Sitzplatzüberdachung / Terrassenüberdachung über 50 m²
• Carport über 50 m²
Mindestanforderungen an Unterlagen:
• Ansuchen um Baubewilligung gemäß § 28 Oö. BauO 1994 (Rubrik Formulare)
• Grundbuchsauszug (wenn vorhanden)
• Einreichplan in 2-facher Ausfertigung
• Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung
• Energieausweis, wenn erforderlich
Seitens der Baubehörde wird empfohlen, vor der Planung einen Termin zu vereinbaren, um die rechtlichen Grundlagen vorab zu klären.