Förderung von Lastenfahrrädern

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.09.2022 wurde eine Förderung von Elektro-Lastenräder bzw. analogen Lastenräder in der Marktgemeinde Asten eingeführt.

Bei Vorliegen einer Bundesförderung kann auch um eine Unterstützung in der Maximalhöhe von € 100,00 pro Lastenrad bei der Marktgemeinde Asten angesucht werden.


Als Zusatz für alle Arten der Förderungen der Marktgemeinde Asten (außer Photovoltaik) gilt:
Es werden nur Privatpersonen (keine selbständigen Unternehmer oder Behörden) als Antragsteller gefördert und die Abteilung für Umweltangelegenheiten (der Umweltausschuss) behält sich vor, über die Bewilligung der Förderungen zu entscheiden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Marktgemeinde Asten.
Anträge auf Förderung können nur solange bewilligt werden, wie auch Fördermittel vorhanden sind.

Zuständig

Formulare