Amtsleitung

Die Amtsleitung ist, wie auch die übrigen Bediensteten der Gemeinde, dem Bürgermeister unterstellt.
Der Leiter des Gemeindeamtes obliegt nach den Weisungen des Bürgermeisters, die Leitung des inneren Dienstes sowie die Dienstaufsicht über alle Dienststellen der Gemeinde.

Zuständig