Hausbesitzerabgaben

Wenn Sie Eigentümer einer Liegenschaft sind, fallen folgende Steuern und Gebühren an:

  • Grundsteuer
  • Abfallgebühren
  • Kanalbenützungsgebühren
  • Wasserbezugsgebühren
  • Wasser- und Kanalanschlussgebühren
  • Verkehrsflächenbeitrag


Grundsteuer:

Wird seitens der Gemeinde vierteljährlich (außer Betrag unter € 75,00, dann einmalig) vorgeschrieben. Festgelegt wird der Einheitswertbescheid vom Finanzamt. 

Für Fragen zum Einheitswert, bitten wir Sie sich an das Finanzamt Linz zu wenden.

Sollten Sie eine Kopie Ihres Einheitswertbescheides benötigen, können wir Ihnen diese gerne anfertigen.


Abfallgebühren:

Die Kosten für die jeweiligen Entleerungsintervalle finden Sie unter Bürgerservice/Gebühren/Hebesätze. Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich.


Kanalbenützungsgebühr / Wasserbezugsgebühr:

Die Vorschreibungen der Kanalbenützungsgebühren oder Wasserbezugsgebühren erfolgen über die Linz AG.

Unter der Servicetelefonnummer 0732 3400 6000 beantworten die Experten der Linz AG Abwasser alle Fragen rund um das Thema Kanalbenützungsgebühren.

Für nähere Auskünfte zum Thema Wasserbezugsgebühren bitten wir Sie unter 0732 34 00 64 00 anzurufen.

Der Service wird während der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten.


Wasser- und Kanalanschlussgebühren:

Nach der Errichtung eines Gebäudes oder bei Um- oder Zubauten müssen Wasser- und Kanalanschlussgebühren entrichtet werden. Die Berechnung bei Um- oder Zubauten erfolgt zeitnah an der Fertigstellung des Gebäudes. Bei Neubauten erfolgt die Vorschreibung nach Anschluss an das Leitungsnetz. Die Höhe der Gebühren ist in den jeweiligen Verordnungen festgelegt. Diese finden Sie unter Bürgerservice/Gebühren.


Verkehrsflächenbeitrag:

Die Berechnung erfolgt im Bauamt der Marktgemeinde Asten. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung.

Zuständig