Reisepass / Personalausweis

Sie können in der Bürgerservicestelle zu den Öffnungszeiten einen Reisepass bzw. einen Personalausweis beantragen. 

Zur Beantragung Ihres Reisepasses/Personalausweises nehmen Sie bitte Folgendes mit:

  • derzeitiger Reisepass/Personalausweis
  • falls der alte Reisepass/Personalausweis länger als 5 Jahre abgelaufen ist oder (noch) kein Reisepass/Personalausweis vorhanden ist: 
    • Geburtsurkunde, 
    • Staatsbürgerschaftsnachweis, 
    • ev. Heiratsurkunde 
    • und einen amtlichen Lichtbildausweis
  • ein neues Passfoto (max. ein halbes Jahr alt MIT Datum)
  • Bei minderjährigen Kindern wird zusätzlich die Vertretungsbefugnis (Obsorgeregelung, alleiniges Sorgerecht, Scheidungsbeschluss mit Obsorgeregelung ect.) und Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten benötigt

ReisepassGebührGültigkeit
Reisepass ab 12 Jahren 75,90 €10 Jahre 
Reisepass für Kinder von 2 bis 12 Jahren30,00 €5 Jahre 


PersonalausweisGebührGültigkeit
ab 16 Jahren61,50 €10 Jahre
Personalausweis für Kinder von 2 bis zum 16. Geburtstag26,30 €5 Jahre bzw. ab dem 12 Lebensjahr 10 Jahre


Reisepass und Personalausweis ist bei Erstausstellung bis und am 2. Geburtstag – gebührenfrei (2 Jahre bzw. 5 Jahre Gültigkeit bei Beantragung direkt am 2. Geburtstag).

Für die Beantragung eines Reisepass/Personalausweis muss der/die AntragsstellerIn persönlich am Rathaus erscheinen (auch Babies, Kleinkinder, Kinder, Menschen mit Behinderung).

Zu Bedenken ist auch, dass Ihr altes Reisedokument - falls vorhanden - bei der Antragsstellung entwertet wird. 

Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen Ihren neuen Reisepass/Personalausweis rechtzeitig zu beantragen – die Dauer von der Antragsstellung bis zum Erhalt des neuen Dokumentes kann bis zu 6 Wochen betragen.

Zuständig