Strafregisterbescheinigung

Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich.  

Die Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Hierfür ist es erforderlich persönlich im Rathaus zu erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ausweisen zu können.

Falls die Strafregisterbescheinigung für eine bestimmte Stelle ausgestellt werden soll, belaufen sich die Kosten auf € 16,40.
Sollten Sie eine allgemein gültige Strafregisterbescheinigung benötigen, kostet diese € 30,70.

Wollen Sie eine spezielle Strafregisterbescheinigung beantragen (Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge, Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung) so benötigen Sie zusätzlich  eine Bestätigung des künftigen oder aktuellen Dienstgebers.

Zuständig