Volksbegehren

Volksbegehren sind für die Bürgerinnen und Bürger ein Weg, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dabei muss es sich um eine Angelegenheit handeln, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzesvorschläge bzw. -texte vorlegen, wohl aber ihr Anliegen genau beschreiben. 

Das Innenministerium, die Gemeinden, die Bezirkswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde wirken bei der Durchführung mit. Erreicht ein Volksbegehren mehr 100.000 Unterschriften, muss es im Parlament behandelt werden. Dem voraus gehen Unterstützungserklärungen für Volksbegehren, welches mindestens von einer Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt werden muss.  

Zuständig