Wohnen

Wohnungsvergabe

Der Sozialausschuss der Marktgemeinde Asten vergibt Wohnungen in drei verschiedenen Formen:

Die Vormerkung als Wohnungssuchender ist mit dem jeweilige Ansuchen möglich. Dem Antrag auf Wohnungswerben sind alle benötigten Unterlagen sowie die unterfertigten Vergaberichtlinien bei zulegen.
Der Antrag kann zu den Öffnungszeiten der Bürgerservicestelle abgegeben werden oder per E-Mail an gemeinde@asten.ooe.gv.at übermittelt werden.


Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist keine Leistung der Sozialhilfe, sondern ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung und dient der Minderung des Wohnungsaufwandes. 

Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden. 

Weiterführende Information finden Sie im Bürgerservice der Marktgemeinde Asten oder unter Wohnbeihilfe Land OÖ.

Zuständig